Questo saggio è pubblicato solo in tedesco. Il testo che segue è l’originale.
Zur Einordnung vorab: Die NLTS-Gruppe, deren Geschäftsführer der Autor ist, betreibt Dienste rund um die Bonitätsauskunft. Die folgenden Fragen betreffen ausschließlich die Quellenlage des Gutachtens. Dieser Beitrag gibt die Auffassung des Autors wieder.
Die SCHUFA hat ihre Geschichte in der NS-Zeit untersuchen lassen. Das Gutachten „Institution unter dem Radar?“ von Matthäus Wehowski, Rainer Lächele und Dennis Basaldella (D.I.E. Firmenhistoriker GmbH) wurde am 28. September 2026 veröffentlicht und ist auf schufa.de frei zugänglich. Das Ergebnis: Ein Missbrauch der Kartei für die Zwecke des NS-Regimes sei „nach allen derzeit verfügbaren Quellen“ nicht nachweisbar (S. 57).
Das Gutachten beschreibt selbst, wie wenig verfügbar diese Quellen sind. Die Berliner Kartei verbrannte 1945, die Regionalarchive ebenso, der interne Aktenbestand ist erst ab 1951 vollständig (S. 7). Anfragen an 74 Archive, Institutionen und Datenbanken lieferten „nur in den seltensten Fällen Treffer“ (S. 8). Für die Recherche standen 420 Stunden zur Verfügung (S. 5), rund elf Arbeitswochen für drei Autoren, 74 Archive und 18 Jahre Geschichte.
Nicht nachweisbar ist nicht dasselbe wie widerlegt. Deshalb vier Fragen, die sich alle aus dem Gutachten selbst ergeben. Alle Seitenzahlen beziehen sich auf die PDF-Fassung des Gutachtens.
1. Auswahl der Regionalstellen
Das Gutachten beschränkt die Darstellung der Regionalstellen auf Hamburg, Dortmund und Köln (S. 33). Angefragt wurden laut Archivliste auch die Stadtarchive und Amtsgerichte in Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main und Wattenscheid (S. 8).
Was genau haben diese Anfragen ergeben, und war die Beschränkung auf drei Standorte eine Frage der Quellenlage oder des Zeitbudgets?
2. Die Zerstörung der Berliner Kartei
Der Satz zum Bombentreffer am 5. Februar 1945 in der Oranienstraße 70 und zum vollständigen Verlust der Kartei (S. 46) trägt keine Fußnote. Die Belege dafür stehen auf S. 7 und sind zwei Nachkriegsquellen aus dem SCHUFA-Umfeld: die Jubiläumsschrift „Im Dienst des Kreditkunden. 50 Jahre SCHUFA“ von 1977 (Fn. 12) und ein Schreiben von Johann Stappen an Dr. Semmroth vom 14. März 1952 (Fn. 13). Stappen habe die Zerstörung „unmittelbar miterlebt“ (S. 55).
Gibt es zeitgenössische Dokumente aus dem Jahr 1945, die Datum, Ort und Umfang des Verlusts bestätigen?
3. Die übrigen Karteien und der Neuaufbau
Für die weiteren Mitglieder der Reichs-SCHUFA in Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Krefeld, Stettin, Wattenscheid und Wuppertal (S. 43) wird der Verbleib der Karteien nicht behandelt. Auch für Dortmund und Köln ist die Zerstörung nur vermutet: Das Dortmunder Unternehmensarchiv sei „vermutlich auch im Krieg zerstört worden“ (S. 40), für Köln wird auf die Beschädigung des Disch-Hauses verwiesen (S. 41).
Wurde dem Verbleib dieser Karteien nachgegangen?
Und aus welchen Quellen stammten die 250.000 Datensätze, die Stappen bis 1952 in Berlin neu aufgebaut hat (S. 55)? Auch dieser Satz hat keine Fußnote. Im Quellenverzeichnis finden sich Titel, die genau dieses Thema betreffen: „Wiederaufbau des SCHUFA Archivs und Anfrage über Anschluss an SCHUFA“ und „Wiederbeschaffung vernichtetes Urkundenmaterial nach Bombenschaden“ (beide SCHUFA Infothek, Karton 2 hinten) sowie der Bestand I.2.130 – 07113 im Archiv des Deutschen Technikmuseums („Schriftverkehr, Berichte und Unterlagen betreffs der Wiedererrichtung und Arbeit der SCHUFA aus den Jahren 1950 bis 1956“). Im Text werden sie zu dieser Frage nicht ausgewertet.
4. Die Kategorie „§“ im Auskunftsschlüssel
Der als „Geheim“ gekennzeichnete Auskunftsschlüssel der SCHUFA, bei der Bewag am 14. Mai 1932 eingegangen (Abb. 3, S. 16, Archiv Deutsches Technikmuseum I.2.130 – 07112), enthält die Kategorie „§ = Meldungen über Delikte, Schwindelmanöver oder dergl. liegen vor“.
Der Fließtext beschreibt den Schlüssel als Reihe „von A bis Zw.“ (S. 17). Das Zeichen, das nicht in dieser Reihe steht, ist das einzige, das nicht auf einem Gerichts- oder Zahlungsvorgang beruht, sondern auf „Meldungen“. Die dpa-Meldung zur Veröffentlichung fasst das Gutachten so zusammen, die gespeicherten Daten hätten sich „ausschließlich auf wirtschaftliche Aspekte wie Zahlungsfähigkeit und Kreditverhalten“ bezogen.
Die Aussage, die erfassten Daten seien nach 1933 unverändert geblieben (S. 41, S. 57), stützt sich laut Fußnoten auf zwei Presseberichte: „Das Archiv der Stotterer“ im Illustrierten Tageblatt vom 19. Oktober 1935 (Fn. 242, 244) und „Zwei Milliarden Kundenkredit“ im Stuttgarter NS-Kurier vom 2. August 1937 (Fn. 245).
Gibt es darüber hinaus Belege dafür, welche Meldungen unter „§“ erfasst wurden und ob die Kategorie nach 1933 weiter verwendet wurde? Und falls ja: An wen wurden solche Auskünfte erteilt, und zu welchem Zweck? Gab es Anfragen von außerhalb des Gesellschafterkreises, und wie wurden sie behandelt?
Schluss
2027 wird die SCHUFA 100 Jahre alt. Die Geschichte, die dann erzählt wird, sollte auf Belegen stehen, nicht auf dem Fehlen von Gegenbelegen. Über Hinweise auf Quellen oder Archivsignaturen freut sich der Autor. Antworten der SCHUFA oder der Gutachter werden an dieser Stelle ergänzt.
Quellen
- Wehowski, Matthäus / Lächele, Rainer / Basaldella, Dennis: Institution unter dem Radar? Gutachten über die SCHUFA im Nationalsozialismus. D.I.E. Firmenhistoriker GmbH, 2026. PDF: https://www.schufa.de/media/dokumente/gutachten/historisches_gutachten_schufa.pdf
- dpa: Gutachten: Kein Missbrauch von Schufa-Daten in der NS-Zeit, 28. September 2026, u. a. bei t-online: https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/id_101455480/gutachten-kein-missbrauch-von-schufa-daten-in-der-ns-zeit.html
- Archiv Deutsches Technikmuseum Berlin, Bestand I.2.130 (Bewag), Akten 07112 und 07113 (zitiert nach dem Gutachten)
- SCHUFA Archiv Wiesbaden, Schreiben Johann Stappen an Dr. Semmroth, 14. März 1952 (zitiert nach dem Gutachten)
- SCHUFA Infothek, Karton 2 hinten: „Wiederaufbau des SCHUFA Archivs und Anfrage über Anschluss an SCHUFA“; „Wiederbeschaffung vernichtetes Urkundenmaterial nach Bombenschaden“ (zitiert nach dem Gutachten)
- Bundes-SCHUFA (Hrsg.): Im Dienst des Kreditkunden. 50 Jahre SCHUFA, Wiesbaden 1977 (zitiert nach dem Gutachten)
Dokumentnachweis
Dieser Beitrag bezieht sich auf die PDF-Fassung des Gutachtens, abgerufen am 9. Oktober 2026 von schufa.de. Umfang: 85 Seiten, 4.197.827 Byte. SHA-256: 6d59caafd5a60274bf190b358ad242b631169313c7ca70d519e050c14471c42d
– Eine Kopie liegt dem Autor vor. Ein Snapshot der PDF vom 9. Oktober 2026 ist in der Wayback Machine hinterlegt: https://web.archive.org/web/20261009055720/https://www.schufa.de/media/dokumente/gutachten/historisches_gutachten_schufa.pdf
Stand: 9. Oktober 2026. Änderungen und Ergänzungen werden mit Datum kenntlich gemacht.
