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Civey-Studie: Mehr als jeder Zweite hat schon auf sein Recht verzichtet — aus Angst vor den Kosten

Repräsentative Civey-Erhebung im Auftrag von NLTS Global Analytics (17.–19. September 2026, je n = 5.000): 53 % haben rechtliche Schritte unterlassen, weil sie Anwalts- oder Gerichtskosten fürchteten. Prozesskosten- und Beratungshilfe kennen Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Menschen ohne Abschluss deutlich seltener als Beamte und Führungskräfte — und Beratungshilfe wird nur noch halb so oft bewilligt wie 2019.

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Studie
  • 53 %haben schon einmal aus Kostenangst auf rechtliche Schritte verzichtet
  • 74 %haben von Prozesskosten- oder Beratungshilfe gehört
  • 59 % vs. 84 %Kenntnis bei Arbeiter:innen vs. Beamt:innen
  • 248.447bewilligte Beratungshilfeanträge 2024 — halb so viele wie 2019

53 Prozent der Menschen in Deutschland haben schon einmal darauf verzichtet, rechtliche Schritte einzuleiten oder weiterzuverfolgen, weil sie die möglichen Anwalts- oder Gerichtskosten scheuten. 30 Prozent ist das mehrfach passiert, weiteren 23 Prozent einmal. Das zeigt eine repräsentative Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Civey mit jeweils 5.000 Befragten je Frage, die NLTS Global Analytics Mitte September 2026 durchführen ließ.

Für genau diesen Fall gibt es Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe: staatliche Unterstützung bei den Kosten einer Rechtsberatung oder eines Gerichtsverfahrens für Menschen mit geringem Einkommen. 74 Prozent der Befragten haben davon schon einmal gehört, 23 Prozent nicht.

Die Kenntnis hängt an Beruf und Bildung. Unter Arbeiterinnen und Arbeitern kennen nur 59 Prozent die Instrumente, unter Menschen ohne Berufsabschluss 66 Prozent, unter Personen mit Hauptschulabschluss oder ohne Abschluss 65 Prozent, unter denen, die noch in Ausbildung sind, 54 Prozent. Nach beruflicher Stellung am besten informiert sind Beamtinnen und Beamte mit 84 Prozent und Führungskräfte mit 78 Prozent. Zwischen Beamten und Arbeitern liegen 25 Prozentpunkte.

Umgekehrt beim Verzicht, und zwar in denselben Gruppen: 66 Prozent der Arbeiterinnen und Arbeiter haben schon einmal auf rechtliche Schritte verzichtet, bei Beamtinnen und Beamten sind es 38 Prozent. Nach Beschäftigungsstatus betrachtet, trifft es Selbstständige am häufigsten (65 Prozent; die Hälfte aller Selbstständigen sogar mehrfach), gefolgt von Arbeitslosen und Nichterwerbspersonen (60 Prozent).

„Wer sein Recht nicht durchsetzt, weil er die Kosten fürchtet, verliert es faktisch. Und wer nicht weiß, dass es dafür staatliche Hilfe gibt, kann sie auch nicht beantragen. Diese beiden Zahlen gehören zusammen gelesen: Die Lücke ist am größten bei Arbeiterinnen und Arbeitern und bei Menschen ohne Abschluss — also dort, wo ein Anwaltshonorar am ehesten das Haushaltsbudget sprengt“, sagt NLTS Global Analytics.

Beratungshilfe wird zugleich nur noch halb so oft bewilligt wie 2019. Nach der amtlichen Statistik des Bundesamts für Justiz wurden 2024 insgesamt 248.447 Anträge auf Beratungshilfe bewilligt, bei Kosten von 23,5 Millionen Euro. Fünf Jahre zuvor waren es noch 499.568 Bewilligungen und 48,0 Millionen Euro. Der Rückgang hält an: Gegenüber 2023 sank die Zahl noch einmal um knapp fünf Prozent. 2013 wurden 752.550 Anträge bewilligt, dreimal so viele wie heute. Zugleich wird ein deutlich größerer Teil der Anträge zurückgewiesen als früher: 2013 waren es 7,5 Prozent, 2024 14,6 Prozent. Beratungshilfe wird außergerichtlich gewährt und hängt nicht an der Zahl der Gerichtsverfahren.

Eine amtliche Statistik der Ausgaben für Prozesskostenhilfe gibt es nicht. Die letzte veröffentlichte bundesweite Übersicht stammt aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts von 2012 und endet mit dem Jahr 2010; damals lagen die Ausgaben von Bund und Ländern bei rund 500 Millionen Euro im Jahr. Der Regierungsentwurf sollte die Länderhaushalte um etwa 64,8 Millionen Euro jährlich entlasten. Der Bundestag strich zentrale Sparmaßnahmen; nach Einschätzung des Bundesrates entfiel damit der ganz überwiegende Teil der veranschlagten Entlastung. Ob und was das 2014 in Kraft getretene Gesetz tatsächlich eingespart hat, ist nicht bekannt: Es enthält keine Berichtspflicht, eine Evaluierung ist nicht veröffentlicht. Ausgabenzahlen finden sich seither nur verstreut in einzelnen Landeshaushalten und in den Meldungen Deutschlands an die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) des Europarats, die Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe und Pflichtverteidigung nicht trennen.

„Eine Reform mit dem erklärten Ziel zu beschließen, Geld zu sparen, und bis heute keine bundesweite Statistik darüber zu führen, was der Staat für Prozesskostenhilfe überhaupt ausgibt — für eine Leistung, die über den Zugang zum Recht entscheidet, ist das bemerkenswert“, so NLTS Global Analytics.

Frage 1: Bekanntheit von Prozesskosten- und Beratungshilfe

„Haben Sie schon einmal von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe gehört, die Menschen mit geringem Einkommen bei Kosten für Rechtsberatung / Gerichtsverfahren unterstützen?“ — Anteil „Ja“, 17.–19. September 2026, n = 5.000.

GruppeJaGruppeJa
Gesamt74 %Beamt:innen (berufl. Stellung)84 %
18–29 Jahre59 %Führungskräfte (berufl. Stellung)78 %
30–39 Jahre69 %Angestellte (berufl. Stellung)72 %
40–49 Jahre71 %Arbeiter:innen (berufl. Stellung)59 %
50–64 Jahre82 %Studium oder höher77 %
65 Jahre und älter76 %Berufsausbildung73 %
Abitur77 %ohne Berufsabschluss66 %
Mittlere Reife71 %noch in Ausbildung54 %
Hauptschule / kein Abschluss65 %Geschieden85 %

Werte exportbedingt in ganzen Prozentpunkten. Der statistische Fehler von 2,6 Prozentpunkten gilt für das Gesamtergebnis; für Teilgruppen ist er größer.

Frage 2: Verzicht auf rechtliche Schritte aus Kostengründen

„Haben Sie schon einmal darauf verzichtet, rechtliche Schritte einzuleiten oder weiterzuverfolgen, weil Sie die möglichen Anwalts- oder Gerichtskosten gescheut haben?“ — 17.–19. September 2026, n = 5.000.

GruppeJa, mehrmalsJa, einmalZusammen
Gesamt30 %23 %53 %
Arbeiter:innen (berufl. Stellung)28 %38 %66 %
Führungskräfte (berufl. Stellung)30 %30 %60 %
Angestellte (berufl. Stellung)31 %25 %56 %
Beamt:innen (berufl. Stellung)23 %15 %38 %
Selbstständige (Beschäftigungsstatus)50 %15 %65 %
Arbeitslose / Nichterwerbspersonen (Beschäftigungsstatus)42 %18 %60 %
Arbeitnehmer:innen (Beschäftigungsstatus)29 %29 %58 %
Rentner:innen (Beschäftigungsstatus)26 %18 %44 %
Männer34 %21 %55 %
Frauen27 %26 %53 %

Restkategorien „Nein“ und „Weiß nicht“ nicht abgebildet. Summen aus gerundeten Einzelwerten.

Amtliche Zahlen: Beratungshilfe (Bundesamt für Justiz)

Bewilligungen = Berechtigungsschein auf unmittelbaren Antrag plus Bewilligung bzw. Berechtigungsschein auf anwaltlich gestellten Antrag (Spalten 2 und 3 der Beratungshilfestatistik). Die Statistik erfasst die anwaltliche Beratungshilfe; Bremen und Hamburg, wo nach § 12 Beratungshilfegesetz die öffentliche Rechtsberatung an ihre Stelle tritt, sind nicht enthalten. 2024 ist das jüngste verfügbare Berichtsjahr (veröffentlicht am 29. September 2025).

JahrAnträgeBewilligungenzurückgewiesenKosten
2013814.555752.5507,5 %69.632.319 €
2019560.415499.56810,7 %48.013.323 €
2022311.475261.85115,8 %26.399.308 €
2023306.834260.55814,8 %24.910.711 €
2024292.482248.44714,6 %23.462.309 €

Quelle: Bundesamt für Justiz, Beratungshilfestatistik 1981–2024, Stand 29. September 2025. „zurückgewiesen“ = Anteil der schriftlich zurückgewiesenen Anträge an allen Anträgen.

Methodik: Das Meinungsforschungsinstitut Civey befragte im Auftrag von NLTS Global Analytics vom 17. bis 19. September 2026 online jeweils 5.000 Menschen in Deutschland ab 18 Jahren. Der statistische Fehler des Gesamtergebnisses beträgt 2,6 Prozentpunkte. Die amtlichen Zahlen stammen aus der Beratungshilfestatistik 1981–2024 des Bundesamts für Justiz (Stand 29. September 2025), aus Bundestags-Drucksache 17/11472 sowie aus den Bundesrats-Drucksachen 382/13 (Beschluss) und 542/13.

Für Redaktionen: Detailauswertungen (Alter, Bildung, Beschäftigungsstatus, Bundesländer, Bevölkerungsdichte, regionale Kaufkraft, Kinder im Haushalt) stellen wir auf Anfrage zur Verfügung: info@nlts.eu. Quellenangabe bei Verwendung: „Civey im Auftrag von NLTS Global Analytics“.